Für Ärzte

Tumordokumentation und Krebsregister

Klinische Krebsregister werden an Kliniken und Tumorzentren geführt. Sie sind Voraussetzung für die Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung. Daten zu Diagnostik, Therapie und Verlauf der Krebserkrankung der Patientinnen und Patienten werden erfasst.

Nach dem Sächsischen Krebsregistergesetz (SächsKRegG) sind grundsätzlich alle in Sachsen tätigten Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie die Krankenhäuser zur Meldung definierter Krankheitsdaten an das zuständige klinische Krebsregister verpflichtet.

Das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen Dresden (NCT/UCC) kommt dieser Meldepflicht mittels des klinischen Krebsregisters des NCT/UCC nach. Das klinische Krebsregister ermöglicht es, die Entwicklung von Krebstherapien zu verfolgen. Erfasst werden neben der Diagnose auch die Behandlungsart und Nachsorge, um zum Beispiel Unterschiede zwischen verschiedenen Therapien herauszufiltern.

Grundlage für den Inhalt des klinischen Krebsregisters des NCT/UCC ist der standardisierte onkologische Basisdatensatz (oBDS). Nach ihrer vollständigen Erfassung werden die Daten des klinischen Krebsregisters des NCT/UCC an das Krebsregister Sachsen gGmbH weitergeleitet, welches seit September 2017 von einer gemeinsamen Geschäftsstelle bei der Sächsischen Landesärztekammer unterstützt wird.

Dipl.-Math. Anke Rentsch
Leitung des Klinischen Krebsregisters am NCT/UCC und der Tumordokumentation

Andre Wellesen
Projektmitarbeiter für Informatik im Klinische Krebsregister

Medizinische Dokumentationsassistenten
Cathleen Fiebiger
Erik Weise
Felix Opitz
Henriette Fritsche
Katharina Stieger
Liane Strempel
Nadine Bartsch
Tina Hennig