Die COMPASS Studie untersucht zwei chirurgische Verfahren bei Patienten mit einem akuten oder drohenden Darmverschluss durch ein Darmgeschwulst am linksseitigen Dickdarm. Eine Operation ist in jedem Fall notwendig, da durch den Darmverschluss eine akute Notfallsituation eingetreten ist oder eintreten kann. Ohne Operation kann es zu schwerwiegenden Komplikationen kommen.
Für die Entfernung des Darmgeschwulstes bei akutem oder drohendem Darmverschluss gibt es zwei chirurgische Verfahren:
Verfahren 1: Beim einzeitigen Verfahren wird das Darmgeschwulst mit dem betroffenen Darmabschnitt im Rahmen einer Operation entfernt.
Verfahren 2: Bei dem zweizeitigen Verfahren wird dem Patienten zunächst ein künstlicher Darmausgang (Stoma) angelegt. Dadurch wird der gestaute Darm (verursacht durch das Darmgeschwulst mit akutem oder drohendem Darmverschluss) zunächst entlastet. Sobald sich die Patient:innen von den Folgen des akuten Darmverschlusses erholt haben, erfolgt eine zweite Operation. Diese Operation findet in etwa 30 Tage nach der ersten Operation statt. Im Rahmen der zweiten Operation wird das darmverschließende Geschwulst entfernt. Außerdem wird – wenn möglich - der künstliche Darmausgang zurückverlegt.
Der Vorteil des einzeitigen Vorgehens besteht darin, dass die Dickdarmgeschwulstes bereits bei der ersten Operation entfernt werden kann. Andererseits können größere Operationen während eines akuten Darmverschlusses zu Problemen führen. Aktuelle Daten aus verschiedenen Studien geben Hinweise darauf, dass bei Patienten mit akutem oder drohendem Darmverschluss durch ein Dickdarmgeschwulst das zweizeitige Vorgehen die Sterblichkeit in den ersten 120 Tagen senken kann. Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass bei einem zweizeitigen Vorgehen häufiger ein minimalinvasiver Zugang („Schlüssellochchirurgie“) möglich ist und Komplikationen/Langzeitfolgen wie ein dauerhafter künstlicher Darmausgang gesenkt werden können.